Gebührenordnung


Um eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten, wird folgende Beitragsordnung
erlassen:

§1

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den festgesetzten Vereinsbeitrag unaufgefordert, fristgerecht zu
entrichten. Der Beitrag ist eine Bringschuld.
Um eine fristgerechte Beitragszahlung zu gewährleisten, sind die Mitglieder verpflichtet, am
Lastschriftverfahren teilzunehmen.

§2

Die Höhe des Beitrages wird jeweils auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
Familienermäßigung ist möglich. In besonderen Härtefällen ist der Vorstand berechtigt,
Ermäßigungen auszusprechen.

§3

Die Höhen des Beitrages richtet sich nach den folgenden Gruppen

a)

Mitglieder bis 18 Jahre

60 Euro/Jahr

b)

Mitglieder über 18 Jahre

84 Euro/Jahr

c)

Inaktive Rentner

43 Euro/Jahr

d)

Aufnahmegebühr (einmalig)

5 Euro

e)

Sportpflichtversicherung

2 Euro/Jahr

Stichtag für die Bemessung der Beitragsgruppen a) und b) ist jeweils der 1. Januar eines jeden
Jahres. Die Beitragshöhe wurde auf der Mitgliederversammlung im 28.März 2008 beschlossen.

§4

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und im Voraus zu entrichten.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs
Wochen zulässig.
Über Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Austrittserklärungen bei aktiven sportführenden Mitgliedern sind per Einschreiben, im
übrigen schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.

§5

Wer bis zum 1. Mai des laufenden Jahres mit dem Beitrag rückständig ist, erhält entsprechende
Mahnungen. Die dadurch entstehenden Verwaltungskosten gehen zu Lasten des säumigen
Mitglieds und sind mit dem Rückstand zu entrichten, wobei für die Verbuchungen des
eingegangenen Beitrages die Mahnkosten Vorrang gegenüber dem Beitragsrückstand haben.

§6

Nach fruchtlosem Ablauf des Mahnverfahrens erfolgt der Ausschluss aus dem Verein. Die
rückständigen Beiträge sowie die Mahnkosten werden durch ein ordentliches Gericht
eingezogen.

Diese Beitragsordnung ist ab dem 01. Januar 2009 gültig.

 

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